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Ungleichbehandlungen unter Kollegen durch eine Betriebsvereinbarung erlaubt?

Sind Ungleichbehandlungen von Kollegen in einer Betriebsvereinbarung eigentlich erlaubt? Der geübte Jurist antwortet darauf, und es überrascht sie vielleicht, es kommt darauf an. Grundsätzlich also, auch möglich eine Ungleichbehandlung in einer Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Aber nur, wenn das im Rahmen des geltenden Rechts geschieht und diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist. Das bedeutet im Einzelnen kann es durchaus, und es haben die Arbeitsgerichte bereits festgestellt, unterschiedliche Behandlungen geben, zum Beispiel bei Urlaubsgrundsätzen. Man kann für unterschiedlich alte Arbeitnehmer unterschiedliche Urlaubszeiten gewähren. Das ist eine sachliche Rechtfertigung dahingehend, dass ältere Arbeitnehmer, sagt man, erholungsbedürftiger sind. Auch bei Entlohnungsgrundsätzen, zum Beispiel können in der Fertigungsabteilung Prämien ausgelobt werden, die die Kollegen in der Verwaltung nicht erhalten. Auch da ist also eine Ungleichbehandlung möglich, aber immer unter der sachlichen Rechtfertigung. Das heißt, wenn man mit gesundem Menschenverstand rangeht, muss es irgendwie einen Sinn machen.

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