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Übertragung sinnloser Aufgaben - Wann der Betriebsrat einschreiten sollte

Ich möchte Ihnen nun über einen Fall erzählen, der betraf eine Mitarbeiterin bei der Bundeswehr. Die war dort in der Kleiderkammer beschäftigt und durch die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und durch Umstrukturierungsmaßnahmen, da ist der Arbeitsplatz der Mitarbeiterin entfallen. Aber die Bundeswehr, die wollte sich großzügig erweisen und hat der Mitarbeiterin eine bezahlte Freistellung, muss man sich mal vorstellen, bezahlte Freistellung angeboten. Aber die Mitarbeiterin, die lehnte ab. Die wollte lieber beschäftigt werden. Und was ist dann passiert? Tja, dann hat die Bundeswehr ihr völlig sinnlose Tätigkeiten angeboten, sie musste Knöpfe sortieren und die wurden am Abend wieder durcheinandergewirbelt, am nächsten Tag musste sie wieder die Knöpfe sortieren und die wurden wieder durcheinandergewirbelt. Und so ging das Spielchen immer weiter - das muss man sich mal vorstellen. Und die Mitarbeiterin hat dagegen geklagt. Die hat dann gesagt, ich möchte dafür Schmerzensgeld haben, 5.000 Euro. Mein allgemeines Persönlichkeitsrecht wurde damit verletzt. Ja die Sache ging zum Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Wie glauben sie hat das Gericht entschieden? Einerseits hat das Gericht der Arbeitnehmerin Recht gegeben, das war eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, das geht so nicht, das kann man nicht machen. Aber andererseits hat das Gericht gesagt, so schlimm war es nun auch wieder nicht, gibt schlimmeres. Ja und der Arbeitsplatz ist nun mal weggefallen und was sollen wir mit so einer Mitarbeiterin tun? Da gab es kein Geld. Ja was ist jetzt betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Gehen Sie zum Betriebsrat, reichen sie dort unbedingt Beschwerde ein nach § 85 Betriebsverfassungsgesetz und dann muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass der Betriebsrat zu ihm kommt und auf Abhilfe hinwirkt. Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, das soll ja mal vorkommen, dass die Arbeitgeber nicht das machen, was der Betriebsrat will. Dann kann der Betriebsrat vor die Einigungsstelle gehen und dort der Arbeitnehmerin, den Arbeitnehmern helfen und bewirken, dass sie zu ihrem Recht kommen.

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