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Ein Kollege wird ständig gemobbt - Was kann der Betriebsrat dagegen tun?

Immer wieder werde ich auch als Rechtsanwältin gefragt: "Was können wir als Betriebsrat eigentlich tun, wenn sich die Kollegen im Vertrauen an uns wenden und sagen: 'Ich werde gemobbt'?" Das ist eine ganz schwierige Situation, zumal es schon schwierig ist festzustellen: Was ist überhaupt Mobbing? Und Mobbing wird vom Bundesarbeitsgericht verstanden als das systematische anfeinden, schikanieren und diskriminieren, entweder durch die Arbeitskollegen oder durch die Vorgesetzten. Und in Mobbingfällen ist es leider so, dass, wenn die Situation sich erstmal zugespitzt hat, oft der einzige Weg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den gemobbten ist. Sie als Betriebsrat haben gute Handlungsmöglichkeiten es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Wenn sich ein Kollege im Vertrauen an Sie wendet und mitteilt, er fühle sich den Anfeindungen seiner Kollegen oder seines Vorgesetzten ausgesetzt, dann bietet ihm §85 die Möglichkeit, sich beim Betriebsrat über die Situation, der er ausgesetzt ist, offiziell zu beschweren. Und weisen Sie den Kollegen darauf hin, dass er diese Beschwerde idealerweise schriftlich einreicht, er soll also den Sachverhalt genau dokumentieren. Diese Beschwerde können Sie jetzt prüfen und für den Fall, dass Sie sie für berechtigt halten, an den Arbeitgeber herantreten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet der Beschwerde Abhilfe zu leisten, egal welche Wege er dafür beschreitet. Weigert sich der Arbeitgeber die Situation aufzulösen, dann führt Sie der nächste Weg vor die Einigungsstelle, das heißt der §85 verleiht Ihnen erzwingbare Mitbestimmungsrechte. Weisen Sie den Kollegen aber, wenn Sie die Beschwerde entgegennehmen, auch darauf hin, dass unter Umständen ein aufwändiges Verfahren auf ihn zukommt, er muss sich ganz einfach ein dickes Fell zulegen. Und bleiben Sie mit solchen Fällen nicht hinterm Berg. Natürlich unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und immer in anonymisierter Form machen Sie Vorfälle, wenn sie gehäuft auftreten, auch einmal zum Gegenstand einer Betriebsversammlung. Denn die Scham, die die gemobbten häufig empfinden und deswegen versuchen die Anfeindungen unter den Hut zu kehren, ist genau der falsche Weg, sondern solche Vorfälle müssen wirklich öffentlich gemacht werden. Und ich bin mir ganz sicher, Sie als Betriebsrat unterstützen Ihren Kollegen damit in wirkungsvoller Weise.

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