Weltweite Versetzung - geht das?

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Wie es genau mit der weltweiten Versetzung aussieht, erklären die beiden Rechtsanwälte Rita Dix und Arne Schrein im heutigen spannenden Video.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:15 - Über die Grenze hinaus von Deutschland versetzt?
1:45 - Versetzung als Pilot?

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Versetzung → https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/versetzung

Betriebsverfassungsrecht Teil 1

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