Es war einmal ein Tarifvertrag,
der war immer frohgemut und hatte viele Freunde. Am liebsten aber, hatte er seine Eltern, Arbeitgeber A und Gewerkschafterin G, die ihm das Leben geschenkt hatten. So lebte er glücklich viele Jahre. Dann aber begab es sich, dass Arbeitgeber A verarmte. Er verkaufte seinen Betrieb und mit ihm all seine Arbeitnehmer und ward nie mehr gesehen. Der Tarifvertrag war daraufhin sehr betrübt. Sein Kummer steigerte sich noch, als er erfahren musste, dass der Betrieb in die Hände eines bösen Prinzen gefallen war. Der wollte den Tarifvertrag nicht dulden. Er wies ihm die Tür und im eigenen Haus hatte der böse Prinz ebenfalls keinen eigenen Tarifvertrag.
So vereinsamte der Tarifvertrag. An vielen Abenden tat er das, was Tarifverträge eben tun. Aber er tat es unglücklich. Mehr als einmal weinte er. Auch seine Mutter war ihm in diesen Stunden keine wirkliche Hilfe. Eines erneut einsamen Abends stieg der Tarifvertrag in eine Kutsche und fuhr zum vielleicht einzigen Freund, der ihm verblieben war, dem Arbeitsvertrag. Dieser hatte vom traurigen Schicksal des Tarifvertrags längst gehört und er lieh seinem Freund sein arbeitsvertragliches Ohr. Die beiden Verträge tranken das eine oder andere Glas zusammen. Unter uns gesprochen, sie becherten recht ordentlich. Nicht mehr ganz sicher auf den Beinen und fast schon auf dem Weg zurück, da stieß der Tarifvertrag ein Stoßgebet gen Himmel.
„Am liebsten wäre ich selbst fortan Arbeitsvertrag“, sagte der Tarifvertrag, "Am liebsten würde ich Teil des Arbeitsvertrages werden."
War es der Himmel? Eine Glücksfee?
Wie es auch kam, sein Gebet wurde erhört. Der Tarifvertag wurde zum Teil des Arbeitsvertrages. Er wurde transformiert. Als Teil des Arbeitsvertrages lebte er glücklich ein ganzes weiteres Jahr, denn er war ja schon sehr hochbetagt. Es war ein spätes, aber glückliches Ende, auch wenn einige Zeitgenossen bis heute der Meinung sind, hier habe der böse Prinz seine Finger im Spiel gehabt.
Soeben habe ich Ihnen erklärt, was aus einem Tarifvertrag wird im Betriebsübergang, wenn der erwerbende Betrieb keinem eigenen Tarifvertrag unterliegt.
Der Tarifvertrag wird transformiert.