Was passiert, wenn in einem befristeten Arbeitsverhältnis die Arbeitnehmerin zum Ende der Befristung im Mutterschutz ist?
Eigentlich kann man hier nur sagen:
"Pech gehabt!"
Die Schwangere genießt zwar einen Kündigungsschutz nach dem MuschG, aber die Befristung wird ja gerade dafür abgeschlossen, dass es einer Kündigung nicht bedarf.
Habe ich keine Kündigung, habe ich keinen Kündigungsschutz.
§15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sagt allein aus:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung.
Gilt das ausnahmslos?
Nun in besonderen Fällen kann die Arbeitnehmerin einmal Glück haben und solche Fälle kommen öfter vor als man denkt, so hat das Arbeitsgericht einen Fall zu entscheiden gehabt, wo der Arbeitgeber auf die Mitarbeiterin zuging und ihr erklärte, dass sie doch eigentlich die beste sei, die er habe und selbstverständlich wäre das Arbeitsverhältnis über die Dauer der Befristung hinaus fortgesetzt.
Die Arbeitnehmerin war über diese Mitteilung so erfreut, dass sie dem Arbeitgeber sagte:
"Naja, wenn du so nett zu mir bist und mir das jetzt schon sagst, dann will ich dir auch"
Das Ende der Befristung kam, der Arbeitgeber, der an partieller Amnesie litt, hatte natürlich seine Zusage vergessen und hat sie nicht weiterbeschäftigt.
Hat sie nun in diesem Fall einen Anspruch darauf, weiterbeschäftigt zu werden?
Ja, hat das Arbeitsgericht gesagt, denn für das Arbeitsgericht bestand überhaupt kein Zweifel daran, dass in der Verweigerung der Weiterbeschäftigung, nachdem der Arbeitgeber davon erfahren hatte, dass ein Fall der Schwangerschaft vorliegt, eine Diskriminierung der Frau gelegen hat