Vom Skifahren und Downhill-Mountainbiken übers Fallschirmspringen bis hin zum Ultimate Fighting – Extremsportarten machen Spaß, können aber zugleich besonders gefährlich sein. Doch wie genau ist das bei Sportverletzungen mit der Entgeltfortzahlung? Aus juristischer Sicht bekomme ich nur dann bis zu 6 Wochen weiterhin Lohn, wenn meine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet ist. Volljuristin Sandra Becker und Rechtsanwalt Arne Schrein klären im heutigen Video auf, wann eine Krankheit verschuldet ist.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:49 - Gefährliche Sportart im Arbeitsvertrag?
1:23 - Wann ist eine Krankheit verschuldet?
2:17 - Umstände der Extremsportart
4:55 - "Schwachstelle" Vorverletzung
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitszeit und Vergütung → https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung