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Urlaubsabgeltung – Verjährung?!

Der Senat hat am 20. Dezember 2022 entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn im Hinblick auf Verfallfristen aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen. Hat der Arbeitgeber diesen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, kann der nicht erfüllte gesetzliche Urlaub aus möglicherweise mehreren Jahren im laufenden Arbeitsverhältnis weder verfallen noch nach § 195 BGB verjähren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Lina Goldbach sprechen über dieses Urteil im heutigen Video nochmals genauer. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:22 - Wie läuft es im laufenden Arbeitsvertrag? 1:50 - Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs? 2:20 - Urlaub durch Geld eintauschen? 3:40 - Verjährungsfristen **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Urlaub →https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/urlaub

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