Unfall auf der Weihnachtsfeier - bin ich eigentlich versichert?

Und alle Jahre wieder wird mir die Frage gestellt:
Wie ist das eigentlich, bin ich während der Teilnahme an der betrieblichen Weihnachtsfeier eigentlich versichert?

Ja und da gibt es dann die ganz klare Antwort: Es kommt darauf an.
Der Versicherungsschutz während der Teilnahme an der Weihnachtsfeier setzt nämlich voraus, dass es sich hier um eine echte Betriebsfeier handelt, die generell für alle Mitarbeiter vorgesehen ist. Ja und an der Weihnachtsfeier sollten auch mindestens 20% der Belegschaft teilnehmen und außerdem noch der Arbeitgeber oder ein leitender Angestellter.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann sind alle Vorbereitungen im Rahmen dieser Weihnachtsfeier, der Aufenthalt auf der Feier selbst und selbst der Weg dorthin und wieder zurück durch die Berufsgenossenschaften gesetzlich Unfallversichert.

Und das gilt sogar dann, wenn die Weihnachtsfeier außerhalb des Betriebs, zum Beispiel in einer Gaststätte stattfindet. Der Versicherungsschutz besteht aber nur so lange, bis die Feier beendet ist. Und das bestimmt, wie so häufig, der Arbeitgeber.

Hat dieser also offiziell die Feier für beendet erklärt und hat man sich doch noch zu so ein paar Absackern zusammengesetzt, besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Das gilt im Übrigen auch dann, wenn die Feier woanders fortgesetzt wird und zwar selbst dann, wenn der Arbeitgeber noch mit dabei ist, ist der Versicherungsschutz erloschen.