Private Fragen beim Vorstellungsgespräch

Der Arbeitgeber darf Fragen stellen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat. Im Ergebnis muss dieses Interesse jenes des Arbeitnehmers überwiegen, die Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre zu schützen. Zudem muss die Frage strikt tätigkeitsbezogen sein. Was der Arbeitgeber alles fragen darf, wird von den Rechtsanwälten Sandra Becker und Tobias Gerlach nochmals genauer erläutert.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:10 - Was darf der Arbeitgeber alles fragen?
1:25 - Darf ich im Bewerbungsgespräch lügen?
2:00 - Gibt es Offenbarungspflichten?
3:10 - Sind private Fragen erlaubt?

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht → https://www.betriebsrat.com/arbeitsrecht

Arbeitsrecht Teil 1

Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen

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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

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