Private Elektrogeräte haben im Büro nichts zu suchen - stimmt das?

Klar, Ihre Kaffeemaschine kocht den besten Kaffee, deswegen würden Sie gerne Ihr private auch mit ins Büro nehmen, vielleicht auch andere Elektrogeräte, wie Kühlschrank oder Tablet-PC´s.

Die Frage ist, darf man das?

Nein, grundsätzlich sollten Sie Ihren Arbeitgeber vorher um Erlaubnis fragen.
Denn einerseits ist es problematisch, dass Sie ja den Strom des Arbeitgebers nutzen, im Zweifelsfall ist das Stromklau, wenn er nichts davon weiß und das nicht für arbeitstechnische Zwecke ist, das Elektrogerät und zweitens ist der Arbeitgeber ja für Arbeitssicherheitsvorschriften zuständig und gerade solche kleinen Elektrogeräte bergen eine große Gefahr und sind immer wieder Verursacher für Brandschäden. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, diese Elektrogeräte auf ihre Sicherheit hin überprüfen zu lassen, möglicherweise von seinem Brandschutzexperten oder Sicherheitsbeauftragten in der Firma.

Das heißt, er muss auch vorher um Erlaubnis gefragt werden. Viele Arbeitgeber wollen das deswegen auch generell untersagen, weil das mit einem sicherheitstechnischen Aufwand verbunden ist. Beachten Sie allerdings, dass der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht hat. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 geht es hier um das Ordnungsverhalten im Betrieb.