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Krank zum Personalgespräch - Müssen Arbeitnehmer erscheinen, wenn sie krank sind?

Über diese Rechtsfrage musste im vergangenen Jahr das Landesarbeitsgericht Nürnberg entscheiden. Was war geschehen? Eine Arbeitnehmerin wollte Urlaub haben und der Chef hat den Urlaubsantrag einfach abgelehnt. Daraufhin ist die Mitarbeiterin erkrankt. Das hatte dem Chef überhaupt nicht gefallen und er hat sie zu einem Personalgespräch geladen und die Mitarbeiterin hat gesagt: Nein ich bin doch krank. Ich komme nicht. Doch, hat der Arbeitgeber gesagt, Sie müssen kommen und Sie haben gefälligst zu erscheinen. Nein, ich bin doch krank, ich muss doch nicht kommen. Doch, Sie kommen jetzt gefälligst zum Personalgespräch. So ging das hin und her. Eine Abmahnung jagt die Nächste. Dann hat irgendwann der Arbeitgeber die Reißleine gezogen und hat die Arbeitnehmerin gekündigt. Die Arbeitnehmerin, die war auch nicht blöd. Die hat dagegen Kündigungsschutzklage erhoben und sie hat Recht bekommen vom Landesarbeitsgericht. Denn, wenn eine Mitarbeiterin krank ist, dann muss sie nicht arbeiten und sie muss auch nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Natürlich kann der Arbeitgeber, der hat ja ansonsten auch das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht genannt, der kann schon so ein Personalgespräch anordnen, aber nur, wenn der Mitarbeiter auch gesund ist. Bei Arbeitsunfähigkeit, da ist es hingegen so, da besteht keine Arbeitspflicht und auch keine Pflicht zu einem solchen Gespräch zu kommen.

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