Meine Damen und Herren, der heutige Fall spielte beim Bundesarbeitsgericht, und zwar am 18.11.2014.
Es ging um folgendes:
Sie wissen vielleicht selber auch, die Zeugnisse haben eine leichte Inflation in den letzten Jahren erfahren, das heißt, es ist durchaus vorstellbar und möglich und in der Praxis auch Tatsache, dass in manchen Branchen und Regionen sich gewisse Arbeitszeugnisnoten verfestigt haben, die sich bei Schulnote 2/2+ aufhalten. Jetzt ist die Frage: Ein Arbeitnehmer hat ein schlechteres Zeugnis bekommen, nämlich eine 3, hat aber gesagt:
"Das ist gar nicht mehr der Durchschnitt, den man bekommen soll, sondern der Durchschnitt ist hier ja schon viel besser, nämlich 2, 2+ oder ähnliches."
Jetzt muss man wissen, das Bundesarbeitsgericht hat vor Jahren entschieden:
Wenn man eben nicht darlegen kann, als Arbeitnehmer, dass ich besser als die gedachte Schulnote 3 bin, der Arbeitgeber aber auch nicht darlegen kann, dass ich schlechter bin als die gedachte Schulnote 3 dann kriegt man ein mittelgutes Zeugnis und das war eben nach damaliger Rechtsprechung die Schulnote 3, als Mittelwert zwischen 1 und 6.
Und das wollte dieser Arbeitnehmer jetzt korrigiert haben, er sagte:
"Das ist gar nicht mehr Mittelmaß, Mittelmaß ist eben, wie bei mir gerade dargelegt, eher zum Beispiel die 2+."
Bekommt er jetzt auch so ein 2+ Zeugnis als Mittelwert?
Das BAG hat diesen Arbeitnehmer und Kläger und vielleicht Sie als Betriebsrat auch jetzt enttäuscht und sagt:
„Nein, kriegt er nicht.“
Also, es bleibt dabei, wenn man es nicht beweisen kann, dann bleibt es bei dem mitteldurchschnittlichen Bewertungsprofil, also hier einer Schulnote 3, auch wenn in der Branche erheblich bessere Zeugnisse üblicherweise ausgestellt werden.
Daher meine Empfehlung an Sie als Betriebsrat:
Geben Sie diese Information natürlich auch an die Belegschaft bitte weiter im Rahmen Ihrer Informationspflichten.
Gerade wenn man einen Aufhebungsvertrag schließt, wo ja auch ein Zeugnis Inhalt dessen ist, das sollte man sich genau lesen oder lesen lassen, von denen, die davon Ahnung haben, bevor man irgendwas unterschreibt. Wenn Sie sonst einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend machen wollen, Sie sehen ja wo Sie landen.
Wenn Sie nicht darlegen können, dass Sie besser als 3 waren, kriegen Sie eine 3 und eine 3 als Zeugnis ist heute nicht gerade wirklich gut verwertbar.