Gibt es eine Entschädigung bei Scheinbewerbungen?

Kürzlich war ich mal wieder im Arbeitsgericht und ich musste noch ein bisschen auf meine Verhandlung warten. Vor mir wurde ein Fall verhandelt, da hatte eine junge Dame ihren künftigen Arbeitgeber verklagt und verlangte von ihm die Zahlung von drei Monatsgehältern. Sie machte geltend, sie sei diskriminiert worden, bei den Bewerbungen nicht berücksichtigt worden, nur deswegen weil sie eine Frau sei, denn man, also der Arbeitgeber habe aber seine Stellenausschreibung erkennbar nur an Männer gerichtet. Die Stelle war ausgeschrieben als LKW Fahrer. Was sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, die junge Dame hatte gar keinen Führerschein. Wie kommt man dazu eine solche Klage zu erheben?

Der Grund liegt im AGG. Denn das AGG verbietet jedem Arbeitgeber sich bei einer Stellenausschreibung von diskriminierenden Erwägungen leiten zu lassen und den künftigen Mitarbeiter nach diskriminierenden Gründen auszuwählen. Und dazu gehört zum Beispiel das Geschlecht, die Religion, die sexuelle Identität, das Alter und so weiter. Verstößt ein Arbeitgeber gegen dieses Diskriminierungsverbot, dann kann ihn das bis zu 3 Brutto-Monatsgehälter kosten. Natürlich ein willkommener Anlass für den einen oder anderen hier Klagen zu erheben.

Aber der Diskriminierungsschutz betrifft nur den ernsthaften Bewerber. Wer sich nur zum Schein bewirbt und wem es überhaupt nicht auf die Stelle ankommt, sondern nur auf die finanzielle Entschädigung, hat hier nichts zu erwarten. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass eine Stellenausschreibung diskriminierende Auswahlkriterien enthält und kann ihm davon abraten die Stellenausschreibung zu veröffentlichen, um sich vor einer Flut solcher Klagen zu schützen.