Das war wirklich mal ein interessanter Fall, den das BAG zu entscheiden hatte im Jahr 2010. Da wurde ein Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der AWO und der ver.di. Und in dem Tarifvertrag wurde unter anderem eine Ausgleichszahlung geregelt, die Mitglieder der Verdi dafür erhalten sollten, dass sie im Zuge von Sanierungsmaßnahmen auf eine jährliche Sonderzahlung verzichtet haben.
Es ging dabei um immerhin 535€. Eine andere Mitarbeiterin der AWO war aber nicht Mitglied der Verdi und sie erhielt die Zahlung nicht. Das könne doch wohl nicht sein sagte die Arbeitnehmerin und verklagte ihren Arbeitgeber auf Zahlung eben dieser 535€. Dieser wiederum weigerte sich, weil er darauf verwies, dass laut Tarifvertrag nur Gewerkschaftsmitglieder eine Zahlung erhalten würden ist. Ist sowas erlaubt? Kann ein Tarifvertrag sagen, diese Leistung erhalten nur Gewerkschaftsmitglieder?
Schließlich hat doch jedermann das Recht im Wege der negativen Koalitionsfreiheit, sich bewusst dafür zu entscheiden nicht Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Das Bundesarbeitsgericht jedoch gab der Arbeitgeberin Recht. Diese hatte die klagende Arbeitnehmerin zu Recht aus der Ausgleichszahlung ausgenommen. Das Bundesarbeitsgericht argumentierte, als nicht tarifgebundene Arbeitnehmerin, habe die Klägerin von vornherein keine Ansprüche aus dem Tarifvertrag. Im Übrigen entspreche es völlig legitimen Zwecken, wenn die Gewerkschaft nur für solche Arbeitnehmer regelt, die durch ihre Beitragszahlung auch von ihr repräsentiert werden. Weil die Höhe der Sonderzahlung mit 535€ sich im eher überschaubaren Bereich abspielte, konnte das BAG auch keinen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit erkennen.
Dazu argumentierte das Bundesarbeitsgericht, dass sich doch wohl kein vernünftiger Arbeitnehmer durch 535€ dazu zwingen ließe einer Gewerkschaft beizutreten. Genannt werden solche Klauseln, die zwischen tariflich gebundenen und ungebundenen Arbeitnehmern unterscheiden, im Übrigen einfache Differenzierungsklausel. Und ohne dass der Bereich schon abschließend geklärt ist, dürfen wir wohl davon ausgehen, dass diese überwiegend zulässig sind.