Endless Summer – Neues vom EuGH zum Urlaubsrecht

Urlaub entsteht nach dem deutschen Urlaubsgesetz kalenderjährlich neu. Der Europäische Gerichtshof setzt darauf auf und hat eine Regelung entworfen, falls man krank ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. September 2022 entschieden, dass sich Arbeitgeber in Bezug auf den Urlaubsanspruch nicht auf Verjährung berufen können, wenn sie ihre Beschäftigten zuvor nicht tatsächlich in die Lage versetzt haben, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl erklärt ihnen das neue brandaktuelle Urteil zum Urlaubsrecht.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:41- Urlaub nach deutschem Urlaubsrecht
2:00 - Neues vom EuGH
3:19 - was passiert bei dauerhafter Erkrankung

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Urlaub →https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/urlaub

Arbeitsrecht Teil 2

So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch

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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil 1" besucht haben.

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