Urlaub entsteht nach dem deutschen Urlaubsgesetz kalenderjährlich neu. Der Europäische Gerichtshof setzt darauf auf und hat eine Regelung entworfen, falls man krank ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. September 2022 entschieden, dass sich Arbeitgeber in Bezug auf den Urlaubsanspruch nicht auf Verjährung berufen können, wenn sie ihre Beschäftigten zuvor nicht tatsächlich in die Lage versetzt haben, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl erklärt ihnen das neue brandaktuelle Urteil zum Urlaubsrecht.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:41- Urlaub nach deutschem Urlaubsrecht
2:00 - Neues vom EuGH
3:19 - was passiert bei dauerhafter Erkrankung
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Urlaub →https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/urlaub