Darf mein Arbeitgeber mich eigentlich fragen, ob ich Mitglied in einer Gewerkschaft bin?
Ja, manchmal ist diese Frage entbehrlich, denn wenn sich der Mitarbeiter gerichtlich oder außergerichtlich durch die Gewerkschaft vertreten lässt, dann ist er ganz offensichtlich Mitglied. Aber wie schaut es außerhalb dieser Fälle aus?
Da sagen wir als Juristen immer messerscharf: Es kommt darauf an! Zunächst einmal kann es sein, dass der Arbeitgeber gar keinem Tarifvertrag unterliegt, also weder selbst einen abgeschlossen hat, noch über seinen Verband. In diesem Fall geht es ihn auch überhaupt nichts an, ob der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, denn er gewährt ja ohnehin keinen tariflichen Arbeitsbedingungen. Nicht anders schaut es aus, wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Auch dann wird ihm, in aller Regel, die Information in welcher Gewerkschaft der Mitarbeiter Mitglied ist, gar nichts nützen, denn er zahlt allen Mitarbeitern, aufgrund der sogenannten Bezugnahmeklausel, tarifliche Arbeitsbedingungen.
Theoretisch ist es aber denkbar, dass der Arbeitgeber gleichzeitig an mehrere Tarifverträge gebunden ist. Und um dann herauszufinden, welche Arbeitsbedingungen er seinem Mitarbeiter aus welchem Tarifvertrag denn gewähren muss, kann ausnahmsweise diese Frage zulässig sein.