Die wichtigsten Tipps für einen Gerichtstermin am Arbeitsgericht

Wir wissen, und es ist schon allen so bekannt, dass eine optimale Vorbereitung bereits der beste Weg zum Erfolg ist.

Daher: Wie bereiten wir uns optimal auf die Gerichtsverhandlung vor?

Zunächst einmal müssen wir darauf achten, dass, wenn wir als Arbeitnehmer klagen, wir ein sogenanntes Parteiverfahren haben. Dieses bedeutet, dass der Richter nur das berücksichtigt, was ich auch als Kläger vortrage. Daher muss ich sämtliche Tatsachen, die ich für die Behandlung meines Verfahrens brauche, vorbringen, weil der Richter sonst seiner Entscheidung nicht alles zugrunde legen kann, was gegebenenfalls für mich spricht. Sollte ich hingegen als Betriebsrat klagen, in einem Beschlussverfahren daher einen Antrag stellen wollen, so gilt die sogenannte Untersuchungsmaxime. Das heißt, der Richter erforscht von Amts wegen, was geschehen ist. Aber auch in diesem Fall muss ich dem Richter ja an die Hand geben, wo er nachforschen soll. Das heißt, auch hier sollte der Betriebsrat optimal vorbereitet in das Verfahren gehen.

Was müssen wir also tun?

Der Betriebsrat hat ja, und das ist notwendig für den Termin, einen Beschluss gefasst, dass er den Gerichtstermin wahrnehmen möchte. Diesen Beschluss, aber auch die Voraussetzung dazu, bringt bitte unbedingt mit. Ich habe schon Prozesse erlebt, die allein deshalb gescheitert sind, weil der Betriebsrat nicht nachweisen konnte, dass er den Beschluss für das Beschlussverfahren gefasst hat. Also darauf achten, wir brauchen die Ladung, wir brauchen die Tagesordnung und die Sitzungsniederschrift, aus der sich ergibt, dass die Entscheidung gefallen ist, dass der Betriebsrat hier dieses Verfahren einleitet.

Der weitere Beschluss, den wir gefasst haben, auch dieser ist mitzubringen, ist derjenige, ob wir uns durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Auch hier habe ich schon erlebt, dass es daran gescheitert ist, dass die Beauftragung des Rechtsanwaltes nicht nachgewiesen werden konnte. Also bitte bringt auch diesen Beschluss mit in den Gerichtstermin, um optimal vorbereitet zu sein. Ich möchte dann dringend anraten, dass wir sämtliche Unterlagen in dem Gerichtstermin dabei haben: den Leitz Ordner, je nachdem wie viele Unterlagen es sind, möglicherweise auch einen Laptop, auf dem die Unterlagen abgespeichert sind. Denn stellt euch bitte das Verfahren so vor, dass der Richter mit den Parteien erörtert, was eigentlich im Einzelfall geschehen ist. Das heißt, hier gilt immer, dass wer am besten die Argumentation der Gegenseite anhand von Fakten entkräften kann, der hat schon halb gewonnen.

Oft ist festzustellen, dass der Arbeitgeber etwas bestreitet:

"Die E-Mail habe ich nie bekommen. Mit dem Betriebsrat habe ich über dieses Thema nie gesprochen."

Sollten wir dann in der Lage sein vor Gericht eine Unterlage vorzulegen, aus der sich das Gegenteil dessen ergibt, was der Arbeitgeber vorgetragen hat, so ist das ein weiterer Pluspunkt, der die höhere Glaubwürdigkeit auf unserer Seite finden lässt. Brauchen wir diese Voraussetzung bereits im Gütetermin, denn im Gütetermin geht es doch nur darum, dass ein Vergleich geschlossen wird, das Verfahren wird ja erst später bis in die Einzelheiten vorgeführt. Ja, wir brauchen die Unterlagen auch in diesem Zeitpunkt.

Warum?

Wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt, dann wägt er zunächst ab, welche Seite die besseren Argumente hat. Wenn wir dann bereits in diesem Termin optimal vorbereitet auftreten und der Arbeitgeber letztlich nichts dabei hat, so kann es sein, dass der Richter auf ihn einwirkt und sagt: Eigentlich hat er ja doch keine Chance. So dass wir im Vergleichsweg bereits unser Ziel erreichen könnten. Wir sehen also, dass die optimale Vorbereitung des Termins in der gemeinsamen Abstimmung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Betriebsrat am ehesten dazu geeignet ist, diesen Termin auch erfolgreich zu absolvieren, möglicherweise auch bei Zweifelsfragen, doch die Waagschale letztlich zu unseren Gunsten abwägen zu lassen.

Zusammenfassend möchte ich dahin noch einmal betonen:

Die optimale Vorbereitung auf den Gerichtstermin ist die halbe Miete. Hierzu gehört die vollständige Abgleichung der eigenen Argumente mit dem Anwalt, dass dieser sie auch ohne Einwendungen vortragen kann.