Darf der Rechtsanwalt eines Arbeitnehmers an einem BEM teilnehmen?

Es geht darum, dass wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten am Stück oder addiert länger als sechs Wochen krank ist, dann muss der Arbeitgeber ihm ein BEM anbieten. Es geht darum, nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann und es zu keiner krankheitsbedingten Kündigung kommt. In dem Fall, über den ich Ihnen berichten möchte, ging es um eine Mitarbeiterin, die war Sachbearbeitern bei einer großen Versicherung. Die Mitarbeiterin war nach Ablauf der Elternzeit für mehrere Monate krank. Der Arbeitgeber hat völlig korrekt gehandelt. Er hat der Mitarbeiterin nämlich ein BEM angeboten.

Die Mitarbeiterin hat gesagt:
"Ja, mit dem BEM bin ich einverstanden, ich komme da auch, aber: Ich möchte meinen Rechtsanwalt da mit hinnehmen."
Das hat dem Arbeitgeber gar nicht gepasst, der hat gesagt:
„Nein, ohne Rechtsanwalt! Mit Rechtsanwalt findet dieses Gespräch nicht statt.“

Es kam zum Gerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht Mainz und vor dem LAG in Mainz. Wie ging der Rechtsstreit aus?

Nun ja, die Mitarbeiterin hat dort verloren. Das Gericht hat dem Arbeitgeber Recht gegeben. Wie kam es dazu?

Das Gericht hat einfach ins Gesetz geguckt und hat gesehen, wer nimmt denn überhaupt an so einem BEM dran teil? Wer gehört zum Teilnehmerkreis dieses BEM?
Und das ist einmal der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, der Betriebsrat ist ganz, ganz wichtig und die SBV, wenn eben die Mitarbeiterin schwerbehindert ist und ansonsten höchstens vielleicht noch der Werks- oder Betriebsarzt, das Integrationsamt. Von Rechtsanwalt steht da gar nichts drin, also hat damit das Gericht ganz korrekt entschieden und die Mitarbeiterin durfte eben den Rechtsanwalt nicht mitnehmen.
Aber dennoch ist es so, wenn es zu einem BEM-Gespräch kommt. Sie können ja mit dem Arbeitgeber reden. Vielleicht kann man sich darauf einigen und der Arbeitgeber hat gar nichts dagegen, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Anwalt mitnimmt.
Reden hilft.