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Bestenauslese durch den Arbeitgeber: Wie SBV und BR mitreden dürfen
Der Arbeitgeber stellt nur die Besten der Besten ein. Darf er eine Bestenauslese betreiben? Und falls ja, dürfen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei dem Thema mitbestimmen? Unsere Fachreferenten und Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner erklären die Zusammenhänge und beleuchten außerdem, wie ein aktuelles BAG-Urteil die Rolle der SBV gestärkt hat. **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Webinar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 → [www.waf-seminar.de/on221](/email-marketing/newsletter/JAV/nl01_jav_240110) **Weitere Informationen zum Thema:** Einstellung → <https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/einstellung>
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