1.108 Aufrufe | vor 1 Jahr

Aufhebungsvertrag aushandeln: Sitzt der BR mit am Tisch?

Aufhebungsverträge sind „gefährlich“: Einmal abgeschlossen, kriegt man sie nicht mehr aus der Welt. Weil Aufhebungsverträge aber keine Kündigungen sind,erfährt der Betriebsrat von ihrem Abschluss allenfalls hinterher. Bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags sitzt der Betriebsrat nicht mit am Tisch. Oder stimmt das gar nicht? Diese knifflige Frage gehen heute die W.A.F. Volljuristin Sandra Becker und Rechtsanwalt Niklas Pastille auf den Grunde. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:25 - Teilnahmerecht des Betriebsrats an Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags? 3:10 - Was gilt bei „Abwicklungsverträgen“? **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag→ [https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/aufhebungsvertrag](/wissen/personelle-angelegenheiten/aufhebungsvertrag)

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text