Fast jeder Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis. Dass er das darf, steht im § 109 Gewerbeordnung (GewO). Für Auszubildende im § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Nicht immer stellt der Arbeitgeber das Zeugnis pünktlich und korrekt aus. Manchmal müssen Arbeitnehmer klagen, man nennt das dann einen Zeugnisberichtigungsanspruch, den sie vor Gericht, nämlich vor dem Arbeitsgericht, geltend machen. Nun das Problem mit dem Datum.
Wenn ich meine Klage vor Gericht gewinne oder wenn der Arbeitgeber, was erheblich häufiger ist, einlenkt, freiwillig, und sich bereit erklärt, das Zeugnis zu verändern, dann streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Ende darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, das einmal berichtigte Zeugnis rückzudatieren oder nicht. Die Rechtsprechung ist hierzu durchaus uneins. Im Grunde verlangt der Arbeitnehmer bei einer Zeugnisberichtigung nur die Erfüllung seines ursprünglichen Zeugnisanspruches. Deswegen, so sagen einige Arbeitsgerichte, aus meiner Sicht wenig überzeugend, gäbe es keinen Anspruch auf Rückdatierung.
Anders soll es sein, wenn der Arbeitgeber selbst eine Tranfunzel gewesen sei. Wenn die Verspätung der Ausstellung des Zeugnisses also auf ihn zurückzuführen ist und nicht etwa auf den Arbeitnehmer selbst.
Mein Tipp an Sie:
Verlangen Sie unbedingt eine Rückdatierung. Anderenfalls könnte Ihr neuer Arbeitgeber negative Rückschlüsse ziehen, aus der Tatsache, dass Ihr Zeugnis ein merkwürdiges Datum trägt.
Übrigens, noch in Sachen Arbeitgeber einen weiteren Hinweis:
Wenn Ihr Betrieb inzwischen verkauft worden ist und Ihr ursprünglicher Arbeitgeber deswegen gar nicht mehr im Rechtssinne existiert, dann ist der sogenannte Betriebserwerber im Zuge dieses Betriebsübergangs eingetreten in die Rechte aber auch in die Pflichten Ihres ursprünglichen Arbeitgebers.
Das bedeutet nichts anderes, als dass der neue Arbeitgeber, den Sie möglicherweise gar nicht kennen, Ihnen ein Zeugnis ausstellen muss. Hat er keine Informationen über Sie, dann muss er sich schlau machen.