Altersgrenze für Piloten?

Diese sehr spezielle Entscheidung für Piloten fußt auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, und zwar vom 05.07.2017. Und der EuGH, der Europäische Gerichtshof hat dort entschieden, dass in der EU die Vorgabe, dass Piloten im gewerblichen Bereich, die eben profimäßig fliegen, dass die Altersgrenze mit 65 Jahren rechtens ist.

Warum ist eine Altergrenze rechtens?

Natürlich muss man hier immer zwei Rechtsgüter abwägen. Einmal Artikel 12 unseres Grundgesetzes, Berufsfreiheit für den Piloten, der vielleicht nicht mehr seiner Tätigkeit nachkommen kann, aber andererseits natürlich auch das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denn wenn Sie sich vorstellen, da wären zwei Tattergreise im Cockpit und kriegen auf einmal beide einen Herzinfarkt und stürzen irgendwo ab, dann fühlt man sich weder als Insasse sozusagen, als Passagier im Flieger, noch unten am Land, wenn man sich im Haus oder auf dem Feld aufhält, auch nicht so wohl.

Also das muss abgewogen werden und deswegen sagte der EuGH:

Das ist dann auch verfassungskonform, auch mit den EU-Grundrechten, mit 65 im gewerblichen, nicht im privaten, im gewerblichen Bereich ist dann Schluss.

Zudem hat der EuGH folgende Feststellung getroffen:

Es braucht auch keine individuelle Prüfung mehr, ob man jetzt noch die geistigen und psychischen Voraussetzungen mitbringt, sondern mit dieser Altersgrenze, da gibt es eben Erfahrungswerte, dass die Gefahr einfach steigt, dass mit zunehmendem Alter man eben nicht mehr so belastbar ist oder einer schweren plötzlichen Erkrankung unterliegt oder ohnmächtig wird, also eine individuelle Prüfung braucht es da nicht mehr.

Aber man muss ja die beiden Rechte abwägen. Sie haben eine Ausnahme getroffen, und zwar Leer- und Überführungsflüge. Wo also keine Passagiere mit dabei sind, keine Fracht befördert wird.
Diese beiden gehen auch noch über die Altersgrenze hinaus, weil das wäre sonst mit der Verfassung, auch mit den EU-Grundrechten der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren, da sehen Sie eben weniger Gefahren, die da lauern und deswegen sind Leer- und Überführungsflüge trotz erreichender Altersgrenze weiterhin zulässig, darunter im gewerblichen Bereich nicht mehr.

Sie sehen, das ist zwar ein sehr, sehr spezieller Fall, aber natürlich diese Altersgrenzenregelung auch mit dem AGG ist ein wichtiges Thema.