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Wie oft können oder müssen Betriebsratssitzungen stattfinden?

Dafür ist erstmal wichtig zu wissen, dass der Betriebsratsvorsitzende zu den Betriebsratssitzungen einlädt und er legt auch den Inhalt der Tagesordnung fest. Das ist nur dann anders, wenn ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrates oder der Arbeitgeber den Antrag beim Betriebsratsvorsitzenden stellen, er möge ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung nehmen und auch zu einer dementsprechenden Sitzung einladen. Wie oft der Betriebsrat zusammentreten darf, das ist im Gesetz an keiner Stelle geregelt. Sondern das soll der Betriebsratsvorsitzende so festlegen, dass es für den Betrieb, für den Betriebsrat und vor allem für ihre anstehenden Aufgaben sachgerecht ist. Es ist aber unbedingt zu empfehlen, dass Sie regelmäßige Betriebsratssitzungen bestimmen und deren Zeitpunkt auch mit in die Geschäftsordnung nehmen. Das ist nicht nur gut für die Betriebsratsmitglieder, weil diese dann wissen, wann sie zu welcher Betriebsratssitzung zu erscheinen haben, sondern auch der Arbeitgeber freut sich, weil ihm solche regelmäßig festgelegten Betriebsratssitzungen viel Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Abwesenheit der Betriebsräte von ihrem Arbeitsplatz erspart. Sie werden aber immer auch außerordentliche Betriebsratssitzungen haben. Ein ganz häufiger Fall ist zum Beispiel die Anhörung des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung eines Kollegen. Hier sieht das Gesetz eine nur 3-tägige Stellungnahmefrist der Betriebsräte vor und das macht eine außerordentliche Kündigung unvermeidbar. Was aber bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Betriebsratssitzung eines der wichtigen Instrumentarien der Betriebsverfassung ist. Hier treffen Sie sich, um Meinungen auszutauschen, Neuigkeiten zu berichten und natürlich um Beschlüsse zu fassen, ihrem wichtigsten Handwerkszeug. Darum ist meine Empfehlung: Lassen Sie zwischen zwei Betriebsratssitzungen nicht mehr als zwei Wochen vergehen, am aller Besten ist es ehrlich gesagt, wenn Sie sich einmal in der Woche zusammensetzen, zumindest zum Erfahrungsaustausch und um sich um die Belange Ihrer Kollegen zu kümmern.

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