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Wer bestimmt, welche Punkte auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung kommen?

Häufig wird mir die Frage gestellt: Wer legt denn eigentlich die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung fest? Das ist gesetzlich ganz klar geregelt. Das ist nämlich in erster Linie mal der Betriebsratsvorsitzende. Der entscheidet von Sitzung zu Sitzung und anhand der Lage im Betrieb, welche Themen Gegenstand der Betriebsratssitzung sein sollen. Und auch jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, beim Betriebsratsvorsitzenden zu beantragen, einen bestimmten Punkt auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung in den nächsten zwei Monaten zu setzen. Das ist geregelt im § 86a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und setzt voraus, dass mindestens 5% aller Arbeitnehmer diesen Antrag beim Betriebsratsvorsitzenden stellen.

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