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Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Personalplanung?

Personalplanung, die heilige Kuh des Arbeitgebers. Hier lässt er sich ungern in die Karten schauen und noch weniger reinreden. Haben wir als Betriebsrat dennoch eine Möglichkeit hier mitzuwirken? Betrachten wir uns die Vorschrift des §92 BetrVG. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet den Betriebsrat bei der Personalplanung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und sich mit ihm zu beraten. Was ist Personalplanung überhaupt? Personalplanung ist alles, was mit der Personalbeschaffung und dem Personaleinsatz und dem Personalbedarf zu tun hat. Die Personalplanung ist, so hat das BAG vor langer Zeit entschieden, ein fortlaufender Prozess, so dass diese Unterrichtungsrechte eigentlich permanent laufen. Zu den Personalplanungsunterlagen, die vorzulegen sind, gehören auch Stellenbeschreibungen, die der Arbeitgeber häufig auch nicht zur Verfügung stellt. Wann ist rechtzeitig? Die Unterlagen sind so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass der Betriebsrat die ihm zustehenden Mitwirkungsrechte auch tatsächlich ausüben kann. Welche Mitwirkungsrechte hat er neben dem Informationsrecht? Er ist berechtigt, sich mit dem Arbeitgeber zu beraten welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten heißt in diesem Zusammenhang: Der Betriebsrat trägt seine Einwendung, seine Ideen vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und dann kann er frei entscheiden, was er will. Aber, wir haben als Betriebsräte aber die Möglichkeit, dass wir unsere Auffassung dem Arbeitgeber zu Gehör bringen können und ihn möglicherweise dann doch dahingehend beeinflussen, dass das geschieht, was wir persönlich für richtig halten. Meine Damen und Herren, ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist also, dass der Arbeitgeber uns umfassend unterrichtet. Tut er das nicht, ist dieses vor dem Arbeitsgericht im Wege eines Beschlussverfahrens einklagbar. Ich möchte empfehlen auch hiervor nicht zurückzuscheuen, denn nur die Information macht stark.

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