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Welche Pflichten hat der Betriebsratsvorsitzende?

Der Betriebsratsvorsitzende hat neben seinen normalen Aufgaben, die jedes Betriebsratsmitglied hat, darüber hinaus noch zusätzliche Aufgaben. Dazu gehört vor allem Bindeglied zu sein zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum Beispiel. Indem er nämlich Erklärungsempfänger ist und Erklärungsabgebender für den Betriebsrat. Zudem muss er Betriebsratssitzungen vorbereiten, einberufen, Tagesordnung festlegen und die Betriebsratssitzung auch leiten. Zudem leitet er auch Betriebsversammlungen. Pflicht des Betriebsratsvorsitzenden ist es natürlich dann Primär, diese Aufgaben auch zu erfüllen. Beachten Sie aber bitte, dass der Betriebsratsvorsitzende dazu verpflichtet ist, nur im Rahmen der im Betriebsrat gefassten Beschlüsse tätig zu werden. Er kann also nicht auf eigene Faust losziehen und einfach Dinge selbst umsetzen. Immer nur, was der Betriebsrat als Gremium auch beschlossen hat. Der Betriebsratsvorsitzende hat nicht mehr Stimmengewalt und auch nicht mehr Befugnisse. Er hat im Prinzip halt einfach nur mehr Aufgaben.

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