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Tiere am Arbeitsplatz - Darf ich mein Haustier in die Arbeit mitnehmen?

Das ist unser Hund Jack. Ja, Jack ist mein Bürohund und hat schon so manche Gegenseite um den Finger gewickelt. Aber wie ist das eigentlich? Darf ein Arbeitnehmer sein Haustier einfach so mit zur Arbeit nehmen? Tatsächlich ist es so, dass die Mitnahme von Haustieren von der Erlaubnis des Arbeitgebers abhängig ist. Das heißt, bevor man anfängt seine sieben Hunde, zwölf Katzen und das 3.000 Liter Aquarium mit zur Arbeit zu nehmen, sollte man auf jeden Fall die Erlaubnis des Arbeitgebers haben. Manchmal ist es aber so, dass man tatsächlich einen Anspruch darauf hat sein Haustier mitzubringen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das schon über Jahre geduldet hat. Dann erwächst daraus die betriebliche Übung. Oder aber auch in manchen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Andere Kollegen dürfen schließlich auch ihre Haustiere mitbringen. Dann muss der Arbeitgeber das jedem Arbeitnehmer grundsätzlich gestatten. Ausnahmen ergeben sich nur dann, wenn zum Beispiel die Arbeitsleistung die Mitnahme des Haustieres verbietet, weil man im permanenten Kundenkontakt ist. Im Fall von Haustieren, die notwendig sind, damit der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung überhaupt erbringen kann, hat man einen Anspruch auf die Mitnahme. Zum Beispiel beim Blindenhund. Ja und wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann hat sogar der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über §87 Abs. 1 (1). Das Ganze unterliegt also der erzwingbaren Mitbestimmung. Sie möchten sich weiter zu diesem Thema informieren? Gerne empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: [Bürohund gefällig? Die Gesetzeslage zu Tieren am Arbeitsplatz](https://www.arbeitsrechte.de/buerohund/)

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