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Sind Ethikrichtlinien mitbestimmungspflichtig?

Die Frage war eine Zeit lang sehr umstritten. Ethikrichtlinien oder ein Verhaltenskodex oder ein Code of Conduct, all das kann mitbestimmungspflichtig sein, muss es aber nicht. Genau betrachtet gibt es auf die Frage, zwei falsche Antworten. Die erste falsche Antwort würde lauten: Ja, Ethikrichtlinien seien immer mitbestimmungspflichtig. Die zweite falsche Antwort würde lauten: Niemals, niemals sind Ethikrichtlinien mitbestimmungspflichtig. Beides stimmt nicht. Vielmehr, sagt das Bundesarbeitsgericht muss in jedem Einzelfall entschieden werden, bezogen auf jede einzelne Klausel der abzuschließenden Betriebsvereinbarung, ob diese, also diese einzelne Klausel, mitbestimmungspflichtig ist oder nicht. Das Gesamtwerk Ethikrichtlinien sind also nie mitbestimmungspflichtig, wohl aber muss jede einzelne Bestimmung untersucht werden. Sie ahnen es: Das ist ein gefundenes Fressen für die Anwälte, das ist höchst arbeitsaufwändig, es ist aber auch ein sehr taugliches Druckmittel in der Hand des Betriebsrats gegenüber einem allzu forsch agierenden Arbeitgeber, der Richtlinien einführen möchte, am Betriebsrat vorbei. Das ginge nicht. Die Rechtsprechung ist noch ein bisschen konkreter geworden. Mehr dazu erfahren Sie im Video!

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