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Muss der Betriebsrat dem unbegrenzten Einsatz von Leiharbeitnehmern zustimmen?

Es gibt manche Arbeitgeber, die denken sich: "Der Kündigungsschutz in Deutschland, das nervt! Immer gewinnen die Arbeitnehmer wenn ich ihnen kündigen will. Ich mach das jetzt anders. Ich hole mir von so einer Zeitarbeitsfirma ein für alle Mal einfach so ein paar Leiharbeiter. Dann hab ich weniger eigenes Personal, weniger Verwaltungsaufwand, und wenn ich nicht mehr brauche, dann sind die Ruckzuck draußen." Was macht man als Betriebsrat in so einer Situation? Also wenn ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeiter einstellen will. Wichtig: Der Arbeitgeber muss sich bei jeder Einstellung eines neuen Arbeitnehmers Ihre Zustimmung als Betriebsrat holen. Und das gilt auch, wenn gerade der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer neu im Betrieb einstellen will. Und Sie als Betriebsrat können dann Ihre Zustimmung verweigern, wenn einer von insgesamt sechs gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründen vorliegt näher geregelt ist das in §99 Abs. 2 Und danach können Sie zum Beispiel die Zustimmung verweigern, wenn die geplante Einstellung von Leiharbeitnehmern gegen Gesetz verstößt. Und wie war das nochmal? Der Arbeitgeber wollte die Leiharbeitnehmer doch dauerhaft einsetzen. Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das erlaubt nämlich nur, dass Leiharbeitnehmer vorübergehend überlassen werden. Nicht dauerhaft. Und das ist bei Leiharbeitnehmern auch dringend nötig. Denn was die Stammbelegschaft unter Umständen an emotionaler Achterbahn durchmachen muss, wenn sie sieht, dass da Ihre Plätze mittelfristig in Gefahr geraten, das möchte man sich eben gerade nicht ausmalen. Als Betriebsrat können Sie also zu Ihrem Arbeitgeber sagen: "Chef, wenn Sie uns Ihr Ohr leihen möchten, das mit den Leiharbeitnehmern, das wird nichts. Wir haben die Zustimmung zur Einstellung nämlich gerade verweigert. Denn die dauerhafte Überlassung eines Leiharbeitnehmers ist gesetzlich verboten."

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