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Kann der Arbeitgeber Betriebsratssitzungen verbieten?

Das ist eine Frage, die schon häufiger mal gestellt wird, kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat die regelmäßigen oder auch Sondersitzungen eigentlich verbieten? Und hier gibt es nur eine klare Antwort, nämlich: Nein. Es gibt nur einen, der festlegt, ob, wann und wie lange Betriebsratssitzungen durchgeführt werden und das ist der Betriebsratsvorsitzende. Und generell jedes Betriebsratsmitglied hat die Verpflichtung zu dieser Betriebsratssitzung auch zu erscheinen, wenn nicht anerkannte Verhinderungsfälle vorliegen. Ganz, ganz, ganz seltene Ausnahmen existieren, so wie jüngst aufgetreten beim Arbeitsgericht Frankfurt. Da hatte ein Arbeitgeber Betriebsratsmitgliedern abgemahnt, weil diese zu einer Betriebsratssitzung gegangen sind, obwohl er es ihnen verbieten wollte. Und das Arbeitsgericht musste sich dann mit der Rechtfertigung dieser Abmahnung auseinandersetzen. Aber das war wirklich ein krasser Fall, denn wie sich im Verlauf des Rechtsstreits herausstellte, hatte das Gremium im Zeitraum Januar bis Mitte Mai neben den wöchentlich stattfindenden regelmäßigen Betriebsratssitzungen zu insgesamt 41 Sondersitzungen geladen. Ja und da vermochte dann das Arbeitsgericht die Erforderlichkeit der Teilnahme an der 42. Sondersitzung des Betriebsrates nicht mehr erkennen. Lassen Sie sich durch solche Ausnahmefälle nicht verunsichern, Sie können als Betriebsrat immer davon ausgehen, der Betriebsratsvorsitzende bestimmt das Sitzungsdatum und der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit Sie von der Teilnahme an dieser Sitzung abzuhalten oder die Betriebsratssitzungen als Ganzes zu verbieten.

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