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Ist für die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds eine Begründung nötig?

Wenn Sie nach Abwägung der Umstände zu dem Schluss kommen, dass es erforderlich ist, Betriebsratstätigkeit auszuüben, um Ihr Amt zu erfüllen, dann müssen Sie das gegenüber dem Arbeitgeber nicht begründen, Sie müssen ihm nur mitteilen, dass Sie jetzt Betriebsratstätigkeit ausüben und sich eben dementsprechend abmelden und wieder zurückmelden.

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Für Betriebsräte

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