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Betriebliche Mitbestimmung: Was sind die wichtigsten Gesetze?

Grundsätzlich sollten Sie als Betriebsrat viele Gesetze auf dem Schirm haben, denn es gibt in Deutschland Arbeitnehmerschutzvorschriften noch und nöcher. Der Arbeitnehmer, sag ich immer ganz gerne, ist die heilige Kuh unseres Rechtssystems. Sie müssen sich also als Betriebsrat mit dem Arbeitszeitgesetz beschäftigen, mit dem Bundesurlaubsgesetz, mit dem Mutterschutzgesetz, mit dem Betriebsverfassungsgesetz natürlich, mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz und noch viel mehr. Sie sollten da also ungefähr auch wissen, wo der Frosch die Locken hat. Wenn ich aber ein Gesetz nennen sollte, dass das Wichtigste für Sie ist, dann ist das natürlich das Betriebsverfassungsgesetz. Denn das regelt Ihre Rechte, Ihre Pflichten, Ihre Aufgaben und Ihren Status im Allgemeinen. Sie sollten also alle Paragraphen des Betriebsverfassungsgesetzes einigermaßen beherrschen, denn je nach Situation und Gegebenheit kann jeder Paragraph hier entscheidend sein. Wenn ich aber jetzt auch noch einen Paragraphen herausnehmen müsste, der mir so am wichtigsten erscheint, dann würde ich den § 87 Betriebsverfassungsgesetz erwähnen. Der ist so das Herzstück der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrats. Hier geht es um soziale Angelegenheiten, die sind für die Arbeitnehmer natürlich auch ganz besonders wichtig und hier kann der Arbeitgeber auch nichts machen, ohne Sie vollumfänglich beteiligt zu haben. Kommt keine Einigung zustande entscheidet eine Einigungsstelle. Also schauen Sie in jedem Fall mal in den § 87 hinein.

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