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Was ist ein Betriebsgeheimnis?

Betriebsratsmitglieder und andere Mandatsträger müssen Betriebsgeheimnisse wahren. Sie dürfen sie nicht im Betrieb oder außerhalb offenbaren. Tun sie es doch, laufen sie Gefahr gekündigt zu werden. Denn der Geheimnisverrat ist im Regelfall zugleich ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen. Dem geschwätzigen Betriebsratsmitglied droht außerdem der Ausschluss aus dem Betriebsratsgremium. Aus dem Betriebsratsgremium ausgeschlossen werden kann ein Mitglied auf das Betreiben des Arbeitgebers hin im sogenannten arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Aber auch der Betriebsrat selbst oder ein Viertel der Belegschaft kann den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat betreiben. Es ist also wichtig Betriebsgeheimnisse zu wahren. Was aber ist ein Betriebsgeheimnis? Ein Betriebsgeheimnis kann nur eine Tatsache sein. Über Meinungen muss der Betriebsrat niemals schweigen, auch wenn der Arbeitgeber das wünscht. Ein Betriebsgeheimnis muss mir als Geheimnis ausdrücklich vom Arbeitgeber mitgeteilt worden sein. Das kann schriftlich oder auch mündlich geschehen. Nur eindeutig muss die Bezeichnung sein. Ein Betriebsgeheimnis muss überhaupt noch geheim sein. Wenn es bereits offenbart wurde, werde auch ich als Betriebsratsmitglied darüber sprechen können. Vor allem aber ist es wichtig, dass das Betriebsgeheimnis auch inhaltlich schützenswert ist. Über Straftaten oder grobe Missstände wird der Betriebsrat nach zwar umstrittener, aber richtiger Rechtsauffassung immer reden dürfen. Und schließlich müssen wir zwei Dinge streng voneinander unterscheiden. Da ist auf der einen Seite das Betriebsgeheimnis, über das ich nicht sprechen kann und auf der anderen Seite die bösen Folgen, man spricht von negativen Auswirkungen, dieses Geheimnisses. Über Letztere darf ich immer reden. Ist es zum Beispiel der Plan des Arbeitgebers, die Marketingabteilung aufzulösen, so kann das ein Geheimnis sein, über das ich zu schweigen habe. Die böse Folge dieses Geheimnisses wird aber wohl sein, dass einige oder alle Marketingmitarbeiter ihren Job verlieren. Hierüber wird der Betriebsrat sprechen können. Übrigens, es gibt da draußen eine sympathische Berufsgruppe, über die in Deutschland zu wenig gesprochen wird. Sie ahnen, wen ich meine. Die Rechtsanwälte. Mit denen und auch mit den Rechtssekretären der Gewerkschaften werden Sie immer reden dürfen, auch über Geheimnisse. Denn beide Berufsgruppen unterliegen insoweit der Schweigepflicht.

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