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Die 9 größten Todsünden in der Betriebsratsarbeit

"Lass dich nicht in den Betriebsrat wählen!" warnt mich eine Kollegin. Denn Betriebsratsarbeit sei gefährlich. Ist das wahr? Rein rechtlich kann ich Entwarnung geben. Betriebsratsmitglieder, auch solche, die dem Arbeitgeber lästig werden, sind einigermaßen gut vor einer verhaltensbedingten Kündigung geschützt. Zudem ist das Betriebsratsamt, aus meiner Sicht, das schönste private Ehrenamt überhaupt. Sie können Ihren Kollegen oftmals sehr konkret helfen. Betriebsratsmitglieder, wenn sie selbstbewusst sind, sich nicht einschüchtern lassen und sich regelmäßig schulen lassen, können viel Gutes tun. Niemals würde ich davon abraten, mich in den Betriebsrat wählen zu lassen. Allerdings es wäre naiv, die tatsächlich bestehenden Risiken der Betriebsratsarbeit kleinzureden. Oftmals erleidet ein Betriebsratsmitglied jedenfalls einen Karriereknick. Wenn er schwere Fehler begeht, die zugleich auch Verstöße gegen den Arbeitsvertrag bedeuten, dann kann ein Betriebsratsmitglied durchaus die Kündigung erhalten. Bei schweren Amtspflichtverletzungen droht überdies der Ausschluss aus dem Betriebsrat, also der Amtsverlust. In einer Verhandlungspause vor dem Arbeitsgericht Berlin hat mich ein Betriebsratsmitglied unlängst gefragt, ob ich die häufigsten Todsünden der Betriebsratsarbeit benennen könnte. Es handelt sich dabei um diejenigen Fehler, die in der Praxis ganz besonders häufig zu Kündigungen oder zum Amtsverlust führen. Konnte ich das? Und ob ich die benennen konnte. Es geht los! Für Sie zum Mitschreiben: Betriebsratsmitglieder dürfen nicht zum Arbeitskampf aufrufen. Betriebsratsmitglieder dürfen keine parteipolitische Werbung betreiben. Betriebsratsmitglieder dürfen den Arbeitgeber oder Dritte nicht beleidigen und nicht erpressen. Betriebsratsmitglieder dürfen sich nicht begünstigen lassen. Betriebsratsmitglieder müssen ihrer Fortbildungspflicht nachkommen. Betriebsratsmitglieder dürfen keine ad hoc Zusagen oder ad hoc Auskünfte geben. Betriebsratsmitglieder dürfen niemals ohne Betriebsratsbeschluss handeln. Betriebsratsmitglieder dürfen keine Geheimnisse verraten - Betriebsgeheimnisse oder persönliche Geheimnisse. Betriebsratsmitglieder dürfen Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern niemals unbearbeitet lassen. Gibt es noch mehr Todsünden? Selbstverständlich! Aber ich hatte ja nur eine Minute.

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