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Betriebliche Mitbestimmung - Mitbestimmung des Betriebsrats einfach erklärt

Was ist denn die Mitbestimmung überhaupt? Die Mitbestimmung ist ein Teil der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Sie ist zu unterscheiden von den Mitwirkungsrechten, nämlich denjenigen Rechten, die der Betriebsrat hat, wenn er zwar auf die Entscheidung des Arbeitgebers Einfluss nehmen möchte, dem Arbeitgeber es aber letztlich frei ist, ob er sich darauf einlässt oder nicht. Die Mitbestimmungsrechte hingegen zwingen den Arbeitgeber das Votum des Betriebsrats jeweils zu beachten, sich mit ihm zu einigen oder seine Zustimmung zu erhalten. Das Betriebsverfassungsgesetz, welches hier einschlägig ist, enthält hierzu viele Vorschriften, viele Stellen, an denen wir diese Mitbestimmungsrechte geregelt finden. Das klassische Beispiel ist der §87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hier heißt es: „Der Betriebsrat hat mitzubestimmen.“ „Hat“ heißt im Gesetzesdeutsch: "Er muss." Und was passiert, wenn der Betriebsrat nicht mitbestimmt? Der Arbeitgeber ist gezwungen den Spruch der Einigungsstelle einzuholen, kommt es nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien. Aber es gibt auch noch weitere Mitbestimmungsrechte, so im §91 BetrVG bei besonderen Belastungen. Es gibt weitere Mitbestimmungsrechte bei Ausschreibungen. Es gibt weitere Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, hier so ausgestaltet, dass der Arbeitgeber um eine wirksame Einstellung, Versetzung oder eine Ein- oder Umgruppierung durchführen zu können, die Zustimmung des Betriebsrats braucht. Auch benötigt der Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung einen mit dem Betriebsrat zu vereinbarenden Sozialplan um hier wirksam handeln zu können.

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