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Arbeitsrecht Irrtümer #9 - Urlaub kann man sich auszahlen lassen

Mancher Arbeitnehmer denkt sich: "Ach komm, ich lasse den Urlaub mal verfallen und lasse ihn mir dafür einfach ganz schön auszahlen." Geht das? Nein! Und warum geht das nicht? Das sage ich Ihnen gerne. Zweck des Urlaubsanspruchs ist, dass man sich als Arbeitnehmer erholt und so seine volle Leistungsfähigkeit wiederherstellt. Das kann aber alleine durch die Zahlung eines Geldbetrages nicht erreicht werden. So hoch auch die Freude über den vielleicht hohen Geldbetrag sein mag. Tatsächlich kennt das Gesetz nur diesen einen Fall, in dem der Urlaubsanspruch ausbezahlt werden kann. Nämlich dann, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder in Teilen nicht mehr gewährt werden kann. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Es missfällt das Tauschen, Urlaub gegen Geld.

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