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Arbeitsrecht Irrtümer #28 - Versetzung bedeutet immer für einen längeren Zeitraum

Wussten Sie, dass man einem Irrtum anhängt, wenn man meint: "Eine Versetzung, die ist doch nur dann gegeben, wenn es sich um eine dauerhafte Veränderung des Arbeitsbereichs handelt." Das ist bereits mit Blick auf das Betriebsverfassungsrecht so nicht haltbar. Denn in §95 Abs. 3 BetrVG wird die Versetzung für das Betriebsverfassungsgesetz definiert. Und danach ist eine Versetzung nicht etwa nur die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, sondern eben auch diejenige Maßnahme, die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist unter denen die Arbeit zu leisten ist. Aus dieser zweiten Alternative wird deutlich: Eine Versetzung kann sogar bei einer solchen Arbeitgebermaßnahme vorliegen, die noch nicht einmal einen Monat dauern soll. Nämlich dann, wenn sich eben die Arbeitsumstände erheblich (!!!) ändern. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Das ist wie beim ersten Date - man kann auch kurzfristig Versetzt werden.

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