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Arbeitsrecht Irrtümer #25 - Befristungen dürfen maximal 2 Jahre lang sein

Wie lange darf ein Arbeitsvertrag denn maximal befristet sein? Oft hört man da und zwar wie aus der Pistole geschossen: Zwei Jahre! Was sagt aber der Jurist in so einem Fall? Es kommt darauf an. Gibt es für die Befristung keinen Sachgrund, dann sind das tatsächlich nur zwei Jahre. Jetzt kommt aber schon das erste Aber: Denn wo ein entsprechender Tarifvertrag vorliegt oder es sich um ein junges, also neugegründetes Unternehmen handelt oder aber bei älteren Arbeitnehmern, da ist ohne Sachgrund auch eine längere Befristung als zwei Jahre möglich. Und das zweite Aber: Kommt spätestens dann, wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund für die Befristung hat. Dann kann er so lange befristen, wie ihm der Sachgrund voraussichtlich vorliegen wird. Und das können auch schon einmal mehr als die zwei Jahre sein. Denken Sie beispielsweise nur daran, wenn es um Elternzeitvertretung geht. Unterliegen Sie daher keinem Irrtum, wenn es um die Befristung von Arbeitsverträgen geht und nehmen Sie als Faustformel die Lieblingsformel aller Juristen mit: Es kommt darauf an, in diesem Fall nämlich, ob der Chef mit einem Befristungsgrund dienen kann.

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