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Arbeitsrecht Irrtümer #22 - Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag ist gültig

Viele Arbeitnehmer glauben ja: Alles was im Arbeitsvertrag steht, das gilt. Doch das ist häufig ein Irrtum. Arbeitsrecht ist vor allem Arbeitnehmerschutzrecht. All die Regelungen, die in einem Gesetz, in einem Tarifvertrag oder aber in einer Betriebsvereinbarung stehen sind also überwiegend dazu da, Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Könnte dieser Schutz aber noch greifen, wenn in einem Arbeitsvertrag eine für Sie schlechte Regelung a) steht und ein Gesetz aber zu genau der gleichen Thematik eine für Sie bessere Regelung b) trifft? Ausgangspunkt war ja, dass angeblich stets und immer nur das gelten soll, was in einem Arbeitsvertrag steht. Wenn dem so wäre, wäre Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht tatsächlich Zahnlos. Richtig ist daher und Faustformel für Sie zum Mitnehmen für dieses Mal: Der Arbeitsvertrag gilt, aber nur soweit das Gesetz es zulässt. In einer Familie geben ja auch nicht die Kinder den Ton an, sondern die Eltern. Also... Naja... Meistens jedenfalls...

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