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Arbeitsrecht Irrtümer #17 - Überstunden werden immer vergütet

Überstunden, die müssen doch immer bezahlt werden. Oder? Nein, nicht immer. Das kann also ein Irrtum sein. Warum? Der Grund dafür findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Dort kann insbesondere eine Klausel stehen, nach der Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten sein sollen. Und eine solche Klausel ist zulässig, sofern die Anzahl der abgegoltenen Überstunden bestimmt ist und dabei nicht unverhältnismäßig ist. Wo liegt jetzt die Schallmauer für die Frage der Unverhältnismäßigkeit, beziehungsweise Verhältnismäßigkeit? Das Bundesarbeitsgericht zieht dazu vor allem die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung als Ausgangspunkt heran. "Wer mehr als diese Beitragsbemessungsgrenze verdient“, so das Bundesarbeitsgericht, "der gehört zu den Besserverdienern, die aus Sicht der beteiligten Kreise nach der Erfüllung“ Solche Arbeitnehmer haben regelmäßig nicht die Erwartung ein besonderes Entgelt dafür zu erhalten, dass sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus arbeiten. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Überstunden bedeuten Lohn? Nein, nicht immer, nur manchmal schon.

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