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Schwerbehindertenvertretung - Die 14 wichtigsten Anfängerfragen (auch zur SBV-Wahl)

SBV-Sprechstunde: Die 14 wichtigsten Anfängerfragen über die Schwerbehindertenvertretung und ihre Wahl. In dieser Folge lernen Sie - Findet die SBV-Wahl auch in Betrieben und Dienststellen ohne Betriebsrat statt? - Ist ein Inklusionsbeauftragter wählbar? - Sind auch nicht-behinderte Menschen für die SBV wählbar? - Ist die SBV an Weisungen des Arbeitgebers gebunden? - Darf die SBV an der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats beratend teilnehmen und von wem wäre sie einzuladen? - Sind "Vertrauensperson" und "SBV" das Gleiche und warum gibt es zwei Bezeichnungen? - Gibt es auch eine Wahl zur Schwerbeschädigtenvertretung? - Dürfen Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt "alles" erfragen? Setzt die Geheimhaltungspflicht der SBV hier aus? - Darf ich als Wahlbewerber Wahlwerbung betreiben? Ist vergleichende Werbung erlaubt? - Stimmt es, dass der Stellvertreter der Vertrauensperson auch noch später gewählt werden kann? - Warum spricht man von "Betriebsratsmitgliedern" aber nicht von "SBV-Mitgliedern"? - Gibt es eine Mindestwahlbeteiligung für die SBV-Wahl? - Kann sich die SBV "einfach so" einen Anwalt nehmen? - Warum soll ich für die SBV kandidieren?

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Für Betriebsräte

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