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Wie widerspreche ich einer betriebsbedingten Kündigung?

Betriebsbedingte Kündigungen sind häufig. Der Betriebsrat muss wissen, wie er dieser Kündigung widerspricht. Die gute Nachricht lautet: Die Lösung steht im Gesetz. In § 102 Abs. 3 ist ein Widerspruchskatalog aufgeführt. Ich nenne ihn: eine Speisekarte. Speisekarte deshalb, weil Sie eine Speise gleichsam bestellen müssen. Sie müssen als Betriebsrat den Arbeitgeber wissen lassen, welchen Widerspruchsgrund Sie ausgewählt haben. Genau wie im Restaurant. Ich darf Ihnen die wichtigsten Widerspruchsgründe, die wichtigsten Speisen aufzählen. „Der Betriebsrat“, heißt es in § 102 Abs. 3, "kann innerhalb der Frist einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn 1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat." Beispiel: Sie haben 127 Kinder, ich habe keine Kinder. Wenn wir im Übrigen vergleichbar sind und der Arbeitgeber entlässt Sie und nicht mich, so könnte er soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt haben. Aber Vorsicht: Der Betriebsrat muss sich auf diesen Widerspruchsgrund ausdrücklich in seinem Widerspruch berufen. Er muss die Speise also bestellen. Ein weiterer wichtiger Widerspruchsgrund: Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiter beschäftigt werden kann. Im Klartext: Sie sind Astronaut. Die schlechte Nachricht: Ihre Astronautenstelle ist offensichtlich weggefallen. Die gute Nachricht: Es wird noch ein Astronaut gesucht. In Ihrem Betrieb oder in einem anderen Betrieb Ihres Unternehmens. Dann widerspricht der Betriebsrat sinnvollerweise dieser Kündigung. Aber Achtung: Sie müssen diese Speise bestellen, also den konkreten Widerspruchsgrund nennen, in Ihrem Widerspruch. Drittes Beispiel: Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist. Was heißt das? Sie sind Pförtner. Die schlechte Nachricht: Ihre Pförtnerstelle ist weggefallen. Die gute Nachricht: Es wird ein Astronaut gesucht. Sie sind der Meinung: "Zwar bin ich Pförtner, doch wäre ich gern Astronaut. Ich lasse mich umschulen, nämlich zum Astronauten." Der Betriebsrat kann also auch in diesem Fall einer betriebsbedingten Kündigung widersprechen. Aber Achtung: Inzwischen können Sie mitsprechen. Sie müssen sich auf diesen konkreten Widerspruchsgrund auch berufen. Letztes Beispiel: Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und wenn der Arbeitnehmer sein Einverständnis hierzu erklärt hat. Sie wissen, wie es weiter geht. Sie sind Astronaut. Ihre Astronautenstelle ist weggefallen. Die gute Nachricht aber ist: Es wird ein Pförtner gesucht. Sie sagen jetzt als betroffener Arbeitnehmer: "Pförtner? Auch nicht schlecht!" Wenn Sie bereit sind als Pförtner zu arbeiten, so kann der Betriebsrat auch dieser betriebsbedingten Kündigung widersprechen. Er muss sich auf den Widerspruchsgrund aber konkret berufen. Ist das etwa albern? Nein, denn der Pförtner wird nie als Astronaut, der Astronaut wird nie als Pförtner arbeiten müssen. Worum geht es im Kern bei dem Widerspruch gegen eine Kündigung? Es geht darum, dem gekündigten Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess zu helfen. Er, der Arbeitnehmer, soll gegenüber dem Arbeitsgericht verlangen können, dass er weiterbeschäftigt wird. Weiterbeschäftigt bis ein Urteil vorliegt in seiner Sache. So lange bekommt er auch seinen Lohn und sein Gehalt weiterbezahlt. Nichts davon muss er zurückzahlen. Auch dann nicht, wenn er den Kündigungsschutzprozess am Ende verliert. Sie haben jetzt alles, was Sie brauchen. Sie wissen alles über Pförtner und Astronauten. Und Sie wissen, wie man einer betriebsbedingten Kündigung, klugerweise begründet, widerspricht.

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