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Wie lange dauert der Kündigungsschutz des Betriebsrats?
Sie haben sicherlich schon vom besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte gehört, aber wie lange dauert dieser Schutz eigentlich? Grundsätzlich ist im §15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) normiert, dass Betriebsräte ordentlich nicht kündbar sind, das ist der sogenannte besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte und der erstreckt sich natürlich auf die gesamte Amtszeit. Aber auch ein Jahr lang nach der Amtszeit sind Sie nach §15 KSchG noch geschützt. Das soll Sie vor Repressalien des Arbeitgebers schützen, damit dieser nicht sagt: "Ok, jetzt ist die Amtszeit zu Ende, jetzt peil ich mal eine Kündigung an, der ist mir eh ganz schön auf die Nerven gefallen als Betriebsrat." Also, Fazit: Während der Amtszeit und ein Jahr lang danach können Sie ordentlich nicht gekündigt werden.
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