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Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung - hat dies Rechtsfolgen?

Wenn der Betriebsrat gegen eine Kündigung Widerspruch einlegt, hat das eigentlich Rechtsfolgen? Ja, ganz klar hat es. Wenngleich nicht die von Arbeitnehmer und Betriebsrat möglicherweise erhofften. Die Kündigung steht dennoch im Raum und der Arbeitnehmer muss Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er gegen die Kündigung vorgehen will. Hat der Betriebsrat aber Widerspruch eingelegt, so kann der Arbeitnehmer ein Prozess-Arbeitsrechtsverhältnis fordern. Was ist das? Das bedeutet, dass er während des laufenden Kündigungsschutzverfahren Anspruch hat, weiterbeschäftigt zu werden. Also nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eigentlich beenden wollte, bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung kann er ein Prozess- Arbeitsrechtsverhältnis fordern, muss also weiter beschäftigt werden unter den bislang gültigen Bedingungen. Das ist ganz erheblich, wenn man sich vorstellt, dass so ein Kündigungsschutzverfahren, sagen wir mal man geht wirklich bis vor die letzte Instanz, locker mal drei Jahre dauern kann. Dann geht es hier um eine Menge Holz, also für drei Jahre Lohn wird dann auf jeden Fall entrichtet und man hat drei Jahre lang noch Arbeit. Stellt sich hinterher heraus, dass die Kündigung wirksam ist, gut dann ist man dann nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis. Stellt sich raus, dass sie unwirksam ist, dann hat man ja sein Ziel erreicht, aber auch für die Zeit weiter Lohn erhalten. Die zweite entscheidende Rechtsfolge ist, dass der Widerspruch des Betriebsrates dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigungsschutzklage zugeleitet werden muss. Das heißt also der Arbeitnehmer bekommt den Widerspruch zugeleitet und kann daraus möglicherweise und sehr wahrscheinlich gute Argumente für seine Kündigungsschutzklage entnehmen, warum die Kündigung denn unrechtmäßig ausgesprochen wurde, und somit den Prozess möglicherweise gewinnen.

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