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Was müssen Betriebsräte bei einer Kündigung beachten?

Grundsätzlich sind Sie als Betriebsräte ja besonders kündigungsgeschützt. Über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus haben Sie den besonderen Kündigungsschutz, der besagt, dass Sie, ordentlich jedenfalls, unkündbar sind. Jetzt ist es aber möglich, dass Sie außerordentlich aus fristlosem Grund gekündigt werden, dafür bedarf es aber der Zustimmung des Betriebsrats wiederum. In aller Regel wird der Betriebsrat diese Zustimmung natürlich nicht erteilen. Dann kann der Arbeitgeber die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen und da ist es ganz wichtig für Sie, dass Sie schon alles auffahren, um diesen wichtigen Grund zu entkräften. Denn wenn das Gericht in diesem Verfahren, im Zustimmungsersetzungsverfahren, feststellt, dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist das Folgegericht, das im Rahmen vielleicht einer Kündigungsschutzklage, die Sie eingereicht haben, darüber entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, an dieses Urteil gebunden. Vergessen Sie deshalb jedenfalls auch nicht Kündigungsschutzklage einzureichen innerhalb von drei Wochen, das ist ganz wichtig.

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