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Was ist eine personenbedingte Kündigung? Grundbegriffe der Kündigung einfach erklärt

Was eine verhaltensbedingte Kündigung ist oder eine betriebsbedingte Kündigung, das ist den meisten bekannt. Verhaltensbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer bereits die ein oder andere Abmahnung kassiert hat und trotzdem weiterhin gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt, also zum Beispiel ständig zu spät kommt. Bei betriebsbedingten Kündigungen, da wird gekündigt weil der Unternehmer einfach mehr Arbeitnehmer hat, als er künftig benötigt. Aber was berechtigt mich zum Ausspruch einer personenbedingten Kündigung? Das sind Umstände, auf deren Eintritt der Arbeitnehmer überhaupt keinen Einfluss hat, aber aus dem trotzdem die Erwartung heraus entsteht, er werde seinen Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen können. Die häufigsten Fälle der personenbedingten Kündigung sind religiöse Entscheidungen, sind Gewissensentscheidungen und ganz oben auf der Liste stehen die Krankheiten. Und da spielen vor allem die Suchterkrankungen eine große Rolle. Damit eine personenbedingte Kündigung wirksam sein kann, verlangt das Gesetz eine sogenannte negative Gesundheitsprognose. Dahinter verbirgt sich die Gefahr, dass der Arbeitnehmer künftig nicht mehr in der Lage sein wird seine vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen. Als zweite Voraussetzung muss es zu einer Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen kommen. Das ist in den meisten Fällen die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber wegen der Erkrankung seines Mitarbeiters schuldet. Drittens darf es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb geben, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Die vierte Voraussetzung einer personenbedingten Kündigung ist, dass eine Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers ausgeht. In der jüngsten Rechtsprechungsgeschichte ist darüber hinaus die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Rahmen der personenbedingten Kündigung enorm gewachsen. Und heute können wir davon ausgehen, dass ohne ein vorheriges erfolgloses betriebliches Eingliederungsmanagement personenbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht überhaupt keine Chance haben. Die Voraussetzungen für den Arbeitgeber wegen einer Krankheit zu kündigen sind also enorm hoch und das ist auch gut so. Für Sie als Betriebsrat ergeben sich zur Vermeidung personenbedingter Kündigungen gute Möglichkeiten. Nämlich zum Beispiel durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung für ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement. Und wenn der Arbeitgeber dann doch wild entschlossen ist die Kündigung wegen Krankheit auszusprechen, dann sind Sie natürlich auch hier über die Anhörung wieder dabei und haben die Möglichkeit der personenbedingten Kündigung zu widersprechen und damit Ihren Kollegen, der wegen Krankheit gekündigt werden soll zu unterstützen.

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