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Was ist eine fristlose Kündigung? Grundbegriffe der Kündigung einfach erklärt

Für viele Arbeitnehmer ist das natürlich eine Horror-Vorstellung: Von einem Tag auf den anderen sitzt man auf der Straße, ist gekündigt, hat keinen Job mehr und verdient auch kein Geld mehr. Eine fristlose Kündigung ist also eine Kündigung ohne einhalten einer Kündigungsfrist, also eine sogenannte außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsfristen sind ja im Arbeitsvertrag geregelt oder in einem Tarifvertrag, ansonsten jedenfalls im Gesetz, § 622 BGB normiert die üblichen Kündigungsfristen. Dazu darf der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 1 BGB aber nur ganz ausnahmsweise greifen. Wenn nämlich Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann, so beschreibt es eben der § 626 BGB. Das kann der Fall sein, wenn Sie Betriebseigentum stehlen oder gewalttätig gegenüber Mitarbeitern, Kollegen oder Ihrem Vorgesetzten werden.

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