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Was ist eine außerordentliche Kündigung? Grundbegriffe der Kündigung einfach erklärt

Eine außerordentliche Kündigung ist allgemein auch als fristlose Kündigung bekannt. Das heißt, bei besonderen Umständen, wenn ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, zum Beispiel, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen. Das heißt, ohne Einhaltung der im Gesetz oder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag bestimmten Kündigungsfrist. Das ist natürlich besonders einschneidend für den Arbeitnehmer, weil er von einem Tag auf den anderen ohne Arbeit und ohne Lohn dasteht. Deswegen muss auch ein besonders schwerwiegender Vertrauensbruch vorliegen, bei dem dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann, an dem Arbeitsverhältnis weiter festhalten zu müssen. Auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist. Es gibt aber auch den Ausnahmefall, dass eine außerordentliche Kündigung mit einer sogenannten sozialen Auslauffrist erfolgt. Das heißt, die erfolgt dann nicht sofort fristlos, sondern man hat noch eine soziale Auslauffrist zugestattet, das ist aber ein Sonderfall.

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