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Was ist der Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung?

Lassen Sie mich den Unterschied erklären zwischen der Ermahnung und der Abmahnung an Beispielen. "Herr Mayr! Herr Mayr, Sie sind schon wieder zu spät. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie in Zukunft pünktlich erscheinen." Ist das nun eine Abmahnung oder ist das eine Ermahnung? Eine Ermahnung spricht der Arbeitgeber aus, um den Arbeitnehmer wieder dahin zu bringen, zu dem, was er von ihm erwartet, also zu der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, auch der Nebenpflicht pünktlich zu erscheinen. "Herr Mayr, gestern waren Sie erst um 8:10 Uhr im Betrieb. Die übliche Arbeitszeit beginnt um 8: Sollten Sie noch einmal zu spät kommen, dann werde ich Ihnen die fristlose Kündigung aussprechen." Wo liegt der Unterschied zur Ermahnung? Hier rügt der Arbeitgeber einerseits das Zuspätkommen des Arbeitnehmers. Er hält ihm andererseits vor Augen, dass der Arbeitnehmer pünktlich, nämlich um 8: Also, er erklärt ihm was er soll und was er getan hat. Und dann verbindet er beides damit, dass er ihm androht, für den Fall, dass sich dieses wiederholt, also genau diese konkrete Situation wiederholt, dass er das Arbeitsverhältnis fristlos oder fristgemäß, je nachdem, kündigen werde. Hierin liegt die Abmahnung. Die Abmahnung muss eine Sanktion ankündigen, sonst ist sie rechtsunwirksam. Und wofür braucht der Arbeitgeber die Abmahnung? Will er, aufgrund des fehlerhaften Verhaltens des Arbeitnehmers, aus diesem Grund die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen, muss nach der Rechtsprechung eine Abmahnung dem vorausgegangen sein. Und hierfür dient die Abmahnung. Allerdings, ich bitte zu beachten: Nicht jeder Arbeitgeber verwendet die Abmahnung dazu auch eine Kündigung vorzubereiten. Häufig meint es der Arbeitgeber sogar positiv, indem er einfach sagt: "Mein lieber Freund, es gefällt mir nicht, was du tust. Du hast die letzte Chance dein Verhalten zu ändern. Bitte, bitte ändere dein Verhalten, damit wir auch weiter gedeihlich zusammenarbeiten können." Ich denke, damit ist der Unterschied zwischen der Ermahnung einerseits, ohne jede Sanktionsandrohung und der Abmahnung hinreichend deutlich geworden. Prüfen Sie im Einzelfall nach was vorliegt, denn was darüber steht ist nicht entscheidend. Wichtig ist, ob die Sanktionsandrohung tatsächlich enthalten ist.

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